Bedingungen und Konditionen

  1. Kraaijeveld Coppus Koelewijn Accountants & Advisors B.V., nachstehend „KCK A&A BV“ genannt, ist eine nach niederländischem Recht gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Amsterdam, die im Handelsregister unter der Nummer 80960146 eingetragen ist.
  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Erbringung von Dienstleistungen durch die KCK A&A BV. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auch auf:
  • alle Partner, Mitarbeiter und andere Personen, die in irgendeiner Weise für die KCK A&A BV arbeiten oder mit ihr in Verbindung stehen;
  • alle Aktionäre, Direktoren und gesetzlichen Vertreter der KCK A&A BV.
  1. Unter Ausschluss der Artikel 7:404, 7:407 sub 2 und 7:409 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs werden alle Arbeiten ausschließlich von KCK A&A B.V. angenommen und ausgeführt.
  1. Die Haftung von KCK A&A B.V. ist auf den Betrag begrenzt, der im Einzelfall im Rahmen der von ihr abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung ausgezahlt wird, zuzüglich des Betrags des Selbstbehalts auf eigenes Risiko, der nach den Bedingungen der Police nicht vom Versicherer zu zahlen ist. Wenn aus irgendeinem Grund kein Betrag aus der Versicherungspolice ausgezahlt wird, ist die Haftung auf den Betrag beschränkt, den KCK A&A B.V. in dem jeweiligen Fall in Rechnung gestellt hat, mit einem Höchstbetrag von € 30.000. Informationen über die Berufshaftpflichtversicherung werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Jeder Anspruch gegen KCK A&A B.V. und/oder gegen die in Artikel 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Parteien verfällt und wird 12 Monate nach dem Zeitpunkt aufgehoben, an dem die klagende Partei von der Tatsache, die den Schaden verursacht hat, Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen.
  1. KCK A&A B.V. ist berechtigt, im Zusammenhang mit ihren Dienstleistungen die Dienste Dritter in Anspruch zu nehmen. KCK A&A B.V. haftet nicht für etwaige Unzulänglichkeiten seitens dieser Dritten.
  1. Die Erbringung der Leistungen erfolgt ausschließlich zum Nutzen des Auftraggebers. Dritte haben keinerlei Rechte oder Ansprüche im Zusammenhang mit der Erbringung dieser Dienstleistungen. Der Kunde stellt KCK A&A B.V. hiermit von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Mitarbeiter von KCK A&A B.V.) für Verluste oder Schäden frei
  1. Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Haftungsausschlüsse gelten ohne Ausnahme auch für das nicht ordnungsgemäße Funktionieren von Geräten, Software, Datenbanken, Registern oder anderen Mitteln, die von KCK A&A B.V. bei der Erbringung ihrer Dienstleistungen verwendet werden, sowie für das Abhören von Audio- und/oder Datenübertragungen per Telefon, Telekopierer oder E-Mail. Alle E-Mails, Datenübertragungen, Audioübertragungen, Faxe und telefonische Mitteilungen sind unverschlüsselt, es sei denn, der Kunde wünscht dies ausdrücklich schriftlich.
  1. Die Zahlung muss auf die in der Rechnung angegebene Weise erfolgen. Bei Nichtzahlung ist der Kunde von Rechts wegen in Verzug und schuldet Verzugszinsen in Höhe der geltenden gesetzlichen Zinsen. Die Kosten für Inkassomaßnahmen, mindestens 10 % des ausstehenden Betrags, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
  1. Die KCK A&A B.V. ist jederzeit berechtigt, vor oder zur Fortsetzung ihrer Dienstleistungen vom Auftraggeber eine oder mehrere Vorauszahlungen zu verlangen, die verrechnet werden können. Bei Zahlungsverzug ist die KCK A&A B.V. nach vorheriger Ankündigung berechtigt, ihre Arbeiten nicht aufzunehmen, auszusetzen oder einzustellen.
  1. Bei Beendigung des Dienstleistungsvertrags bleiben die allgemeinen Bestimmungen über die Haftung der KCK A&A B.V. zwischen dem Kunden und der KCK A&A B.V. in vollem Umfang in Kraft.
  1. KCK A&A B.V. ist berechtigt, Akten und die darin enthaltenen Dokumente ohne Vorankündigung aus ihren Archiven zu entfernen und zu vernichten, wenn 10 Jahre oder mehr nach Abschluss des betreffenden Falles, der von der Kanzlei und/oder den in Artikel 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Parteien bearbeitet wurde, verstrichen sind.
  1. Der Kunde ist verpflichtet, alle von KCK A&A B.V. angeforderten Daten und Informationen bereitzustellen, sowie die Daten und Informationen, von denen der Kunde vernünftigerweise wissen kann, dass KCK A&A B.V. sie für die korrekte Ausführung der Dienstleistungen im Rahmen dieses Vertrags benötigt.
  1. Der Auftraggeber garantiert die Richtigkeit, Vollständigkeit, Zuverlässigkeit und Rechtmäßigkeit der Daten und Informationen, die der KCK A&A B.V. vom Auftraggeber oder im Namen des Auftraggebers zur Verfügung gestellt werden, auch wenn diese Daten und Informationen durch einen Dritten zur Verfügung gestellt wurden oder von einem Dritten stammen, es sei denn, die Art dieses Vertrags sieht etwas anderes vor.
  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, KCK A&A B.V. unverzüglich über Tatsachen oder Umstände zu informieren, die im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrags von Bedeutung sein könnten.
  1. KCK A&A B.V. hat das Recht, die Erfüllung des Vertrags auszusetzen, bis der Auftraggeber die in den Artikeln 11, 12 und 13 genannten Verpflichtungen erfüllt hat.
  1. Zusätzliche Kosten, Überstunden und andere Schäden, die KCK A&A B.V. entstehen, weil der Auftraggeber die in den Artikeln 11, 12 und 13 genannten Verpflichtungen nicht erfüllt hat, gehen zu Lasten und auf Risiko des Auftraggebers.
  1. Wenn der Kunde KCK A&A B.V. personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, hält er sich an die Allgemeine Datenschutzverordnung (Algemene Verordening Gegevensbescherming) und andere geltende Vorschriften und Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten.
  1. Bei der Ausführung des Auftrags hält sich KCK A&A B.V. an die Allgemeine Datenschutzverordnung und andere geltende Vorschriften und Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung, die auf der Website von KCK A&A B.V. in ihrer jeweils gültigen Fassung zugänglich ist.
  1. Falls erforderlich, schließen der Auftraggeber und KCK A&A B.V. einen Verarbeitungsvertrag.
  1. KCK A&A B.V. trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um die personenbezogenen Daten vor Zerstörung, Verlust und unberechtigtem Zugriff zu schützen.
  1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass KCK A&A B.V. zur Erbringung und Optimierung der Dienstleistung mit Dritten wie IKT-Dienstleistern und Lieferanten von Verwaltungstools zusammenarbeitet und in diesem Zusammenhang personenbezogene Daten an Dritte weitergibt.
  1. Die KCK A&A B.V. wahrt die Vertraulichkeit der Informationen des Auftraggebers, die der KCK A&A B.V. im Rahmen der Erbringung ihrer Dienstleistungen zugänglich geworden sind, außer mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers oder wie in Klausel 22 unten vorgesehen.
  1. Ungeachtet der obigen Klausel 21 kann KCK A&A B.V. vertrauliche Informationen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden offenlegen und melden oder verwenden, sofern diese Informationen: (i) bereits öffentlich zugänglich ist oder öffentlich zugänglich wird, ohne dass dies auf eine unrechtmäßige Handlung oder Unterlassung von KCK A&A B.V. zurückzuführen ist, oder (ii) nach geltendem Recht oder aufgrund von Anordnungen, Beschlüssen, Vorschriften oder Regeln eines Gerichts oder eines Staates, einer EU oder einer internationalen Einrichtung offengelegt oder gemeldet werden müssen.
  1. KCK A&A B.V. ist berechtigt, die Dienste Dritter in Anspruch zu nehmen und wird diesen Parteien Informationen zur Verfügung stellen, soweit dies für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. KCK A&A B.V. wird seine eigene Vertraulichkeitsverpflichtung auf der Grundlage dieses Artikels auf den genannten Dritten ausdehnen.
  1. Wenn KCK A&A B.V. verpflichtet ist, vertrauliche Informationen an ein Gericht oder einen Staat, eine EU oder eine internationale Einrichtung weiterzugeben oder zu melden, wird KCK A&A B.V. den Kunden unverzüglich darüber informieren, es sei denn, eine solche Weitergabe an den Kunden ist durch die geltende Gesetzgebung oder das Gericht oder den Staat, die EU oder eine internationale Einrichtung verboten oder eingeschränkt.
  1. Die Erbringung von Dienstleistungen durch KCK A&A B.V. unterliegt ausschließlich dem niederländischen Recht. Für die Beilegung von Streitigkeiten ist ausschließlich das zuständige niederländische Gericht zuständig.
  1. Können die Parteien aufgrund höherer Gewalt im Sinne von Artikel 75, Buch 6 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommen, so werden diese Verpflichtungen bis zu dem Zeitpunkt ausgesetzt, zu dem die Parteien in der Lage sind, sie in der vereinbarten Weise zu erfüllen.
  1. Tritt die in Artikel 26 beschriebene Situation ein, haben die Parteien das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich und mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne dass ein Anspruch auf Entschädigung besteht.
  1. Wenn der Auftraggeber bei Eintritt der höheren Gewalt die vereinbarten Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt hat, ist KCK A&A B.V. berechtigt, die ausgeführten Leistungen in der Zwischenzeit gesondert in Rechnung zu stellen, und der Auftraggeber muss diese Rechnung so bezahlen, als handele es sich um eine gesonderte Leistung.
  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden in niederländischer und englischer Sprache verfasst und beim Handelsregister der Handelskammer in Amsterdam unter der Nummer 80960146 hinterlegt. Der niederländische Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat Vorrang vor dem englischen Text. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen können auch an der Rezeption der Geschäftsstelle der Europäischen Kommission eingesehen werden.

KCK A&A B.V. in Amsterdam, Zuidplein 88.

Amsterdam, Januar 2021