Der EU-Rat der Wirtschafts- und Finanzminister hat die Änderungen der Mutter-Tochter-Richtlinie angenommen, die hybride Finanzinstrumente, die sowohl die Merkmale von Fremd- als auch von Eigenkapital aufweisen, in Frage stellen.
Eine Zahlung auf hybride Finanzinstrumente könnte im Quellenstaat zum Steuerabzug berechtigt sein und gleichzeitig im Wohnsitzstaat steuerfrei sein (doppelte Nichtbesteuerung). Die angenommenen Änderungen sehen eine obligatorische Begrenzung der Steuerbefreiung im Wohnsitzstaat vor, soweit die (Zins-)Zahlungen im Quellenstaat abzugsfähig sind.
Alle EU-Mitgliedstaaten müssen die Änderungen bis spätestens 31. Dezember 2015 in nationales Recht umsetzen.