Am 20. Juni 2016 einigte sich der EU-Rat für Wirtschaft und Finanzen („ECOFIN“) auf den Entwurf einer Richtlinie zur Bekämpfung der Steuervermeidung („ATAD“). Es wurden Regeln für fünf verschiedene Bereiche festgelegt: a) Regeln zur Zinsbegrenzung; b) Regeln für die Wegzugsbesteuerung; c) Allgemeine Missbrauchsbekämpfungsregel (GAAR); d) Regeln für kontrollierte ausländische Unternehmen (CFC) und e) Regeln für hybride Fehlanpassungen. An dem ersten Vorschlag der Europäischen Kommission vom Januar 2016 wurden wesentliche Änderungen vorgenommen. Der Entwurf wird auf einer der nächsten ECOFIN-Sitzungen förmlich angenommen werden.
Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 1. Januar 2019 in nationales Recht umsetzen, mit Ausnahme der Vorschriften zur Wegzugsbesteuerung, die sie bis zum 1. Januar 2020 umsetzen müssen. Die Mitgliedstaaten können die Umsetzung der Bestimmung über die Begrenzung des Zinsabzugs unter bestimmten Bedingungen bis zum 1. Januar 2024 verschieben.