Erneuter Erlass über Stoffanforderungen

Februar 1, 2014

Es wurde ein neuer Erlass verabschiedet, der Substanzanforderungen für alle in den Niederlanden ansässigen Unternehmen einführt, die als Finanzierungs- und/oder Lizenzierungsunternehmen in Frage kommen. Die Nichteinhaltung dieser Stoffanforderungen kann unter bestimmten Umständen zu einer Verwaltungsstrafe bis zu einem Betrag von (derzeit) 19.500 EUR führen.

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