Am 12. Juni 2014 entschied der Europäische Gerichtshof, dass die niederländische Regelung zur steuerlichen Organschaft (die mehrere Konzerngesellschaften als einen einzigen Steuerzahler behandelt) gegen den EU-Grundsatz der Niederlassungsfreiheit verstößt. Der Verstoß wurde im Wesentlichen dadurch verursacht, dass die niederländische Regelung zur steuerlichen Organschaft dies nicht zulässt:
– Eine steuerliche Einheit zwischen niederländischen Schwestergesellschaften, die (in)direkt von einer in der EU ansässigen Muttergesellschaft gehalten wird;
– Eine steuerliche Organschaft zwischen einer niederländischen Muttergesellschaft und einer niederländischen Enkelgesellschaft, wobei die Enkelgesellschaft über eine in der EU ansässige Tochtergesellschaft (Enkelgesellschaft) gehalten wird.
Zu dieser Entscheidung gelangte der Europäische Gerichtshof bei der Beantwortung von Vorabentscheidungsfragen, die der Oberste Gerichtshof in Amsterdam in drei verschiedenen Fällen gestellt hatte.