Urteil des Obersten Gerichtshofs von Amsterdam in Sachen Steuereinheit

Im Anschluss an das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Juni entschied das Oberste Gericht in Amsterdam, dass die niederländischen Steuerbehörden eine steuerliche Organschaft hätten zulassen müssen:

  • niederländische Schwestergesellschaften, die direkt von einer in der EU ansässigen Muttergesellschaft gehalten werden, und
  • Eine niederländische Muttergesellschaft und eine niederländische Enkelgesellschaft, wobei die Enkelgesellschaft über eine in der EU ansässige Tochtergesellschaft (der ersten Ebene) gehalten wird.

Es ist zu erwarten, dass das niederländische Steuerrecht im Anschluss an dieses Urteil geändert werden muss.

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