Am 20. Mai 2015 hat das Europäische Parlament die vierte Geldwäscherichtlinie verabschiedet. Diese Richtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten zur Einführung eines UBO-Registers für juristische und natürliche Personen. Dieses Register sollte zumindest den Namen, den Geburtsmonat und das Geburtsjahr, die Staatsangehörigkeit und das Land des Wohnsitzes des UBO sowie zusätzlich die Art und den Umfang der vom UBO gehaltenen wirtschaftlichen Beteiligung enthalten. Das Register sollte den jeweiligen Steuerbehörden, den Verpflichteten (z. B. Banken, Anwälten und Notaren, da sie KYC-Verfahren durchführen müssen) und der Öffentlichkeit zugänglich sein, wenn diese ein „berechtigtes Interesse“ haben.
📢 Tax compliance and digitalization in 2025
In Europe, tax compliance is becoming more digital, and governments are introducing more e-filing systems. In the Netherlands, for example, the implementation of the EU's digital VAT system (e-invoicing and real-time reporting) will change how accountants handle...